Fragen zu Kleinkläranlagen generell
Unter welchen Voraussetzungen darf man eine Kleinkläranlage betreiben?
Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist Folgendes nötig:
- Befreiung vom Anschlusszwang an eine zentrale Großkläranlage liegt vor
- Ablaufmöglichkeit des Abwassers durch Versickerung oder vorhandenen Vorfluter
- Wasserrechtlichen Einleitgenehmigung erteilt durch die Untere Wasserbehörde Auskünfte über diese Punkte erteilen der zuständige Zweckverband, die Untere Wasserbehörde in der Landkreisverwaltung oder die Gemeinde.
Beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge sind Ihnen die BLUEVITA Mitarbeiter und Partner gerne behilflich.
Wie oft muss eine Kleinkläranlage gewartet werden?
Das ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt für die gängigen Ablaufklassen C und D bei zweimal pro Jahr. Dabei ist einmal jährlich eine Laboranalyse notwendig. Die Wartungsprotokolle und die Analyseergebnisse müssen der Unteren Wasserbehörde jährlich vorgelegt werden.
Kann das geklärte, gereinigte Abwasser wieder verwendet werden?
Auch das gereinigte Abwasser gilt noch als Abwasser und darf grundsätzlich nicht wieder verwendet werden. Die Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser zwar, können es aber i.d.R. nicht entkeimen. D.h. krankmachende Keime und Bakterien können immer noch im Abwasser vorhanden sein, wenn es die Kläranlage verlässt. Das geklärte Abwasser muss deshalb versickern oder in Vorfluter abfließen.
Fragen zu BLUEVITA-Kleinkläranlagen
Was ist besser, ein Behälter aus Beton oder aus Kunststoff?
Hier haben die BLUEVITA Behälter aus PE-Kunststoff ganz klare Vorteile:
- Dichtigkeitsgarantie über 30 Jahre, so dass die bei Betongruben üblichen Dichtigkeitsprüfungen entfallen können
- geringes Gewicht, so dass der Einbau mit kleinem Gerät und ohne Grundstücksverwüstung an nur einem Tag erfolgen kann
- doppelwandiger Behälter sorgt für hohe Wärmeisolierung und Stabilität
Wie hoch sind die Betriebskosten einer BLUEVITA Kleinkläranlage?
Die jährlichen Betriebskosten einer BLUEVITA Anlage z.B. für 4-6 Personen belaufen sich auf etwa 220 € und setzen sich wie folgt zusammen:
- Zwei gesetzlich vorgeschriebene Wartungen, exkl. einer Laboranalyse, ca. 180 € (direkte Wartung über BLUEVITA möglich)
- Stromkosten, ca. 40 €
- Schlammabfuhr, ca. 10 € – 15 € je m³
(da dies bei unserer Festbett-Kläranlage VITALIS nur etwa alle 4-5 Jahre bzw. bei der SBR-Kläranlage TOPBLUE nur etwa alle 2-3 Jahre erfolgen muss)
Was ist, wenn man länger abwesend ist (z.B. Urlaub)?
Generell kommen die BLUEVITA Anlagen mit dieser so genannten „Unterlast“ gut zurecht. Die Festbett-Anlage VITALIS z.B. kann auch Leerzeiten von bis zu etwa 3 Monaten verkraften.
Sind die Nichtnutzungszeiten allerdings größer, z.B. bei reinen Sommer-Ferienhäusern, würden die für die Reinigung benötigten Mirkoorganismen verhungern und absterben. In diesen Fällen oder bei nur einem ständigen Bewohner bieten sich die abflusslosen BLUEVITA Sammelbehälter EUROPA an.