Beratung auch bei Ihnen vor Ort und Werksverkauf
Sie haben eine Aufforderung zur Modernisierung Ihrer Altanlage erhalten? Dann reagieren Sie schnell!
Kommen Sie gern bei uns vorbei oder rufen uns zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins unter 038847 – 62 49 – 00 an.
Und das erwartet Sie: umfassende Beratung, Einblick in unsere BLUEVITA Manufaktur, Informationen zu behördlichen Neu- und Änderungsanträgen uvm.
(Für individuelle Angebote und Unterstützung beim Ausfüllen der Förderanträge vereinbaren Sie bitte einen Termin!)
Außerdem jeden Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr: WERKSVERKAUF – Ihre Kleinkläranlage sofort zum Mitnehmen (Förderbescheid vorausgesetzt!)
Bei Fragen vorab rufen Sie uns einfach an!
Tel: 038847 – 62 49 – 00
Allgemeinverfügungen des Landrates Landkreis Ludwigslust zur Sanierung/Modernisierung von Altanlagen
Nach diesen Veröffentlichungen des Landrates bleibt den Altanlagenbesitzern nicht mehr viel Zeit:
Bis 30. September (1. Allgemeinverfügung) bzw. 31. Dezember (2. Allgemeinverfügung) müssen Sie nun einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine neue vollbiologische Kleinkläranlage oder einen Sammelbehälter ihrer Wahl gestellt haben.
Ob auch Sie bis 30.09. handeln müssen, lesen Sie in der 1. Allgemeinverfügung.
Ob Sie bis 31.12. handeln müssen, lesen Sie in der 2. Allgemeinverfügung.
Was das konkret für Sie bedeutet, erläutern wir Ihnen ausführlich in einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch. Wenden Sie sich daher gern vertrauensvoll an uns unter 038847 – 62 49 – 00.
Aktuelles

DWA-Mitgliedschaft
BLUEVITA ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Vertriebspartner-Workshops 2012
Auch zum Jahresauftakt 2012 veranstalten wir wieder unsere jährlich stattfindenden und gut besuchten Schulungen. Doch werden wir unsere Partner dieses Mal mit besonders viel Praxisnähe überraschen, weshalb wir erstmalig unsere Vertriebspartnertage als Workshop konzipiert haben. Mehr
Die Frist für alte Gruben läuft ab!
Die Uhr zur Nachrüstung alter Klärgruben tickt! Für die Nutzer von Drei-Kammer-Ausfaulgruben u. ä. Anlagen mit mechanischer Abwasserbehandlung heißt das im Klartext: Es wird dringend Zeit, einen Neubau oder eine Nachrüstung in die Wege zu leiten! Im äußersten Fall kann es nämlich zu sogenannten Ersatzvornahmen, also Zwangsbauten, die die Hauseigentümer zahlen müssen, kommen. Denn nur nach dem Stand der Technik gereinigtes häusliches Abwasser darf gemäß Bundesgesetz und EU-Verordnung direkt in Gewässer eingeleitet werden.
Was Sie als Betroffene jetzt tun müssen.
BLUEVITA Stellenangebote
Vertriebs- und Dispositionsassistent/-in: ab 02.01.2012
Das BLUEVITA Produktportfolio

Die klassische Festbett-Anlage. Lesen Sie mehr.

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Die moderne Wirbel-Schwebebett-Anlage.
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Die Sammel- und Vorklärbehälter.
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